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   OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99   

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OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99 (https://dejure.org/1999,9783)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.06.1999 - 2 AR 27/99 (https://dejure.org/1999,9783)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99 (https://dejure.org/1999,9783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 929
  • Rpfleger 1999, 499
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
    Weil aber gemäß § 834 ZPO der Schuldner vor der Entscheidung über ein derartiges Gesuch nicht gehört werden darf, kann auch die Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht von einer Anhörung des Schuldners abhängig gemacht werden (vgl. BGH v. 2.3.1983 - IV b ARZ 49/82, MDR 1983, 739 = NJW 1983, 1859; BayObLG v. 26.11.1985 - AllgReg.

    90/85">NJW-RR 1986, 421, 422; offengelassen BGH v. 2.3.1983 - IV b ARZ 49/82, MDR 1983, 739 = NJW 1983, 1859), ist nämlich mit der Änderung des Gesetzes durch die zweite Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17.12.1997 (BGBl. I, 3039), in Kraft getreten am 1.1.1999, überholt.

  • BayObLG, 09.05.1990 - AR 1 Z 45/90
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
    Die getroffene Wahl ist für das Verfahren endgültig und unwiderruflich (vgl. BayObLG v. 9.5.1990 - AR 1 Z 45/90, NJW-RR 1991, 187, 188; Baumbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 35 Rz. 4).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ARZ 32/91

    Feststellung des zuständigen Gerichts für ein Prozesskostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.1999 - 2 AR 27/99
    Steht aber - wie hier - die Wohnsitzaufgabe fest und kann trotz zweckentsprechender Nachforschung nicht festgestellt werden, ob der Beklagte einen neuen Wohnsitz begründet hat, bleibt § 16 ZPO solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass kein neuer Wohnsitz begründet wurde (vgl. dazu BGH v. 15.1.1992 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 21. Aufl., § 16 Rz. 13 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.10.2005 - 27 U 167/03

    Abgesonderte Verhandlung und Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage gem. § 280

    Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass die Beklagte überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467, jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO.
  • OLG München, 23.06.2010 - 31 AR 34/10

    Zwangsvollstreckung: Bestimmung der Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts beim

    a) Für eine "Verweisung" (§ 281 ZPO) ist in Vollstreckungsverfahren, die § 828 ZPO unterfallen, kein Raum (§ 828 Abs. 3 ZPO; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 929).
  • OLG Hamm, 04.06.2019 - 32 SA 38/19

    Gerichtsstandbestimmung; Vollstreckungssache; Wohnsitz; Zeitpunkt; Bestimmung der

    Für eine Verweisung in diesem Sinne ist aber im Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht gem. § 828 Abs. 3 S. 1 ZPO kein Raum (vgl. OLG Zweibrücken , Beschl. v. 22.06.1999 - 2 AR 27/99 - NJW-RR 2000, 929; OLG München , Beschl. v. 23.06.2000, a.a.O., Rn. 3).
  • AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10

    Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem

    Auch wenn die Vorschrift grundsätzlich nur den Fall regelt, dass jemand überhaupt keinen Wohnsitz hat, so bleibt § 16 ZPO bei feststehender Wohnsitzaufgabe und trotz entsprechender Nachforschungen fehlender Feststellungen dahingehend, dass der Schuldner einen neuen Wohnsitz begründet hat, solange anwendbar, bis klargestellt ist, dass ein neuer Wohnsitz begründet wurde (BGH, Beschl. v. 15.01.1992, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.06.1999, 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Thomas/Putzo, ZPO, § 16, Rn. 1).
  • KG, 14.03.2024 - 2 UH 2/24

    Örtliche Zuständigkeit für den Erlass eines Pfändungs- und

    Als Auffangtatbestand greift die Bestimmung nach herrschender und zutreffender Auffassung aber auch dann, wenn und solange sich nach einer Wohnsitzaufgabe - trotz umfassender und erschöpfender Nachforschungen - die Neubegründung eines Wohnsitzes nicht feststellen lässt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1993 - XII ARZ 32/91, NJW-RR 1992, 578; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 AR 27/99, NJW-RR 2000, 929; Senat, Beschlüsse vom 23. März 2007 - 2 AR 11/07 und vom 2. Oktober 2018 - 2 AR 51/18, jeweils nicht veröffentlicht).
  • LAG Düsseldorf, 23.04.1999 - 7 Ta 87/99

    Kostenfestsetzung: Begründungspflicht - Abhilfemöglichkeit

    Eine Entscheidung der Streitfrage, ob nach erfolgter Gesetzesänderung eine Abhilfemöglichkeit des Rechtspflegers im Falle einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß ausgeschlossen ist (dagegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1999, 509 ablehnend Schneider Rpfleger 1999, 499 - = KostRsp. ZPO § 104 (B) Nr. 298 m. ablehnender Anmerkung von Eicken; OLG München MDR 1999, 58 m. ablehnender Anmerkung Schütt MDR 1999, 256 - = JurBüro 1999, 680 = Rpfleger 1999, 16 - m. ablehnender Anmerkung Riedel - OLG Köln MDR 1999, 321; dafür: OLG Koblenz Rpfleger 1999, 18 = KostRsp.
  • BayObLG, 13.07.2005 - 1Z AR 143/05

    Gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit bei Forderungspfändung

    Für die Anwendung des § 281 ZPO ist daneben kein Raum mehr (OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 929; Zöller/Stöber § 828 Rn. 3).
  • LG Düsseldorf, 28.08.2009 - 25 T 287/09

    Annahme eines Wohnsitzes durch Sichtung der Person bei Spaziergängen und durch

    Es muss in diesem Fall nicht positiv feststehen, dass der Schuldner überhaupt keinen Wohnsitz hat (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 929 ; LG Hamburg, Rpfleger 2002, 467 , jeweils m.w.N.) Das folgt aus dem Charakter des § 16 ZPO als Auffangtatbestand zu § 13 ZPO .
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